Immobilien
Maklerprovision*
*Am 14.05.2020 wurde nun das neue Gesetz vom Bundestag verabschiedet.
Das Gesetz wird am 23.12.2020 bundesweit in Deutschland in Kraft treten.
Wer künftig als Privatperson über einen Makler eine Wohnimmobilie kauft, trägt die Kosten nicht mehr alleine – wenn dieser durch den Verkäufer beauftragt wurde.
Als Teil des Gesetzes wird der Käufer erst dann aufgefordert, seinen Anteil der Provision zu zahlen, nachdem der Verkäufer nachweislich seinen Anteil gezahlt hat. Also je zu gleichen Anteilen, z.B. 1,5 % Verkäufer und 1,5% Maklerprovision für den Käufer.
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Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhaus
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Buplätze
- Grünland
+ Ackerland
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Im Bereich: STD, WL, HH, BRV, ROW ....
Bei weiteren Fragen rufen
Sie mich gerne an.
Sie als
Tippgeber* erhalten von mir 10% von der Vermittlungsprovision
(Courtage), wenn Sie mir einen Verkäufer für Immobilien und
Grundstücke als Kunden bringen und das Objekt von mir
erfolgreich vermittelt werden kann. Dies erfolgt nach
Eingang der Makler-Courtage und bezieht sich auf den Betrag
ohne Umsatzsteuer.
Dieses Angebot gilt nur für Privatpersonen* und nicht für Personen, die einem Standesrecht unterliegen. Außerdem dürfen Sie als Tippgeber keine persönliche oder verwandtschaftliche Beziehung zum Verkäufer haben.
GWG (Geldwäschegesetz)
Link:
https://dejure.org/gesetze/GwG
Seien Sie nicht überrascht, wenn der Immobilienmakler ihren
Personalausweis sehen, kopieren oder scannen möchte. Dazu ist der
nach dem GWG (Geldwäschegesetz (§8 Abs. 1 Satz 3 GwG) gesetzlich
verpflichtet! Weitere Informationen können Sie unter den
entsprechenden Seiten im Internet und auch im obigen erwähnten Link
finden. Der Immobilienmakler hat als Verpflichteter gemäß § 2 Abs. 1
Nr. 10 GWG folgende Pflichten:
1. Vertragspartner identifizieren
2. Hintergrund der Geschäftsbeziehungen prüfen
3. Ermittlungdes wirtschaftlich Berechtigten
4. Überwachung der Geschäftsbeziehung
5. Dokumentation
6. Interne Sicherungssysteme schaffen
Ein Profi-Makler entscheidet erst nach einer grundliegenden Prüfung der Immobilien und Auswertung aller Unterlagen, ob er eine Immobilie über sein Büro zur Vermittlung anbieten möchte. Ein Maklervertrag bei einer Erstbesichtigung abzuschließen, ist in fast allen Fällen somit ausgeschlossen. Das unterscheidet einen wahren Profi von den Amateuren (wir können mal probieren Maklern).
Eine Immobilie einfach mal soeben ohne
genauen Marketing-Plan zu verkaufen oder zu vermieten heißt, auch
viel dem Zufall einen großen Einfluss auf den Erfolg Ihres Vorhabens
zu gewähren.
Das kann doch nicht
in Ihrem Interesse sein, wenn Sie Ihre Immobilie schnell und zu
einem richtig guten Preis verkaufen wollen.
Aus diesem Grund habe ich einen
Marketingplan zusammengestellt, aus dem hervorgeht, wie ich
Immobilien verkaufen oder vermieten möchte. Ich unterscheide mich
dadurch von vielen anderen Immobilien-Maklern, die ohne einen
solchen Plan arbeiten.
Wenn Sie mich mit
dem Verkauf bzw. der Vermietung Ihrer Immobilie beauftragen, haben
Sie einen weiteren Vorteil:
Sie haben es durch den Marketingplan
schriftlich gesehen, was genau ich für Sie unternehmen. Also keine Ausflüchte, kein Drumherum reden,
keine unangenehmen Überraschungen.
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und suchen
einen versierten Immobilienmakler?
Dann nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu mir auf.
Folgende Leistungen für Sie und dem Käufer:
Auszug aus den Leistungspaket eines
Profi-Verkäufers je nach dem jeweiligen Bedarf und Absprachen:
Ø Kostenlose Wertermittlung bzw. Prüfung
(gl. Neuwert – Versicherung)
Ø Kostenlose Verkehrs-/Sachwert-
Ermittlung über professionelle Bewertungstools
Ø Professionelle Fotos und evtl. bei
Bedarf auch Video, Lauft- Aufnahmen
Ø Professionelle Aussortierung von
Kaufinteressenten vor den Besichtigungsterminen
Ø Bonitätsprüfung der Kaufinteressenten
Ø Kein Zeitverlust oder Termindruck mit
Besichtigungen und Verhandlungen
Ø Durchführung professioneller
Besichtigungstermine in Absprache mit Ihnen bzw. den
Kaufinteressenten
Ø Besichtigungen auf Wunsch auch am
Samstag oder Sonntag, nach Absprache mit Verkäufer
Ø Professionelle Darstellung Ihrer
Immobilie
Ø Inserat im TOP-Immobilienportal
Ø Korrespondenz mit Notar, Ämtern und
Behörden, Medien und Interessenten nach Absprache
Ø Protokoll der Übergabe der Immobilie
und Grundstück
Ø Langjährige Erfahrungen mit
verschiedenen Gewerken einer Immobilie, wie Renovierungen/
/Sanierungen/Umbau/Energieeinsparungen mit umliegenden
Handwerkerverbindungen
Ø Tipps: Finanzierungsangebote auch mit
KfW – Förderungen für den Käufer (auf Wunsch)
Ø u.a. mehr je nach Immobilienart und
Objekt nach einen Marketingcheck
Für die Bewertung Ihrer Immobilie benötige ich
von Ihnen folgenden Unterlagen, die Sie bitte
schon möglichst zur Hand haben sollten, oder
mir bereits vorab zur Verfügung stellen.
o Aktueller Grundbuchauszug
(Grundbuchamt/Amtsgericht)
o Aktueller
Lageplan/Flurkarte (Gemeinde/Stadt/Katasteramt)
o Energieausweis oder
Energiepass (gesetzl. Pflicht seit 01.10.2008 bei - Angebot einer
Immobilie) Energiebedarf – Energieeffizienz (z.B. Schornsteinfeger,
Energieberater)
o Grundrisse – Bauzeichnungen
(Baugenehmigungsvoraussetzung – Architekt-Bauträger etc.)
o Letzter Grundsteuerbescheid
(Gemeinde/Stadt)
o
Wohngebäudeversicherungspolice
o Baubeschreibung
(Baugenehmigungsvoraussetzung – Architekt-Bauträger etc.)
o Bodenlastenauszug
(Gemeinde/Stadt)
o Bodenrichtwertkarte
(Gemeinde/Stadt – Internet: Boris)
o Flächenberechnungen der
Immobilie BGF - (Baugenehmigungsvoraussetzung – Architekt-Bauträger
etc.)
o Falls schon vorhanden –
Außen- und Innenfotos der Immobilie
o Mietvertrag/e (falls
vermietet)
o Genaue Beschreibung des
Wandaufbaus für evtl. Berechnungen des U-Wert
Beispiel: Außenwand 10 Vollklinker, 7
Luftschicht, 11,5 KS, 1,5 Zementputz= 1.496 W>/m²K
Nach der Sanierung = 0.403 W/m²K - Verbesserung
um ca. 73 %.
Ich freue mich auf Ihre Offerte.